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Published: 01. Nov. 2021
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Kostenfalle E-Auto Leasing

Elektromobilität wird massiv gefördert. Leasinggeber und Leasingnehmer erhalten vom Staat eine Prämie für das Inverkehrbringen eines Elektrofahrzeugs.

Leasingnehmer erhalten vom Staat eine Förderung in Höhe von 6000 Euro.

Beim Leasing ist dieser Betrag ist in der Regel als Sonderzahlung zu Beginn des Leasings an den Leasinggeber zu leisten. Für den Leasingnehmer also eine kostenneutrale Angelegenheit, mit der die monatlichen Leasingraten reduziert werden können.

Was sich generell gut anhört, könnte zu einer massiven Kostenfalle werden. Generell wird beim Leasing von einer Leasingsonderzahlung abgeraten. Der Grund hierfür ist relativ einfach erklärt und wird in vielen Foren zum Teil sehr kontrovers diskutiert.

Ich für meinen Teil habe das dann wie folgt verstanden:

Bei Totalschaden, oder Verlust des Fahrzeugs, ist diese Sonderzahlung für den Leasingnehmer nicht erstattungsfähig. Dabei ist es irrelevant, ob der Totalschaden des Fahrzeugs eigenverschuldet (Kaskoversicherung zahlt), oder fremdverschuldet ist (gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt).

Von der Versicherung entschädigt wird immer der Eigentümer des Fahrzeugs. Und das ist normalerweise der Leasinggeber. Dessen Schaden ist umso geringer, je höher die Leasingsonderzahlung ausgefallen ist.

"Ist mir doch egal", denkt der Leasingnehmer, "Ich habe die Förderung von 6000 Euro von der BAFA ja schon bekommen."

Was der Leasingnehmer in den meisten Fällen nicht beachtet: Die BAFA Förderung ist an einen Zeitraum gebunden. So muss das geleaste Fahrzeug mindestens 24 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen sein. Ist dieser Zeitraum kleiner als 24 Monate, ist die ganze oder teilweise Rückzahlung der BAFA Förderung nötig.

Angenommen wir haben folgendes Szenario: Zwei Wochen nach Zulassung wird der Leasingnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, bei dem das Fahrzeug einen Totalschaden davonträgt.
Der Leasingvertrag wird seitens des Leasinggebers gekündigt. Der Leasinggeber wird von der gegnerischen Versicherung entschädigt. Der Leasingnehmer steht ohne Fahrzeug da. Die Leasingsonderzahlung von 6000 Euro wurde bereits geleistet, die BAFA Förderung von 6000 Euro gibt es nicht, da das Fahrzeug weniger als 6 Monate auf den Leasingnehmer zugelassen war.

Fazit: Der Leasingnehmer hat also einen Verlust von 6000 Euro zu tragen, obwohl er an dem Unfall nicht schuld ist.

Die Alternative wäre, für E-Autos keine Leasingsonderzahlung zu leisten und eine erhöhte monatliche Rate in Kauf zu nehmen. Aber darauf lassen sich die Leasinggesellschaften leider nicht ein.

So kann das auf den ersten Blick ach so günstige E-Auto Leasing schnell zur Kostenfalle werden.

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